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RED DOOR PROJECTS - Zimmertheater Uffing

Künstlerische Leitung: Chiara Nassauer-Boitsos & Nikolaos Boitsos

 

Kirchstr. 19

82449 Uffing am Staffelsee

 

Tel: 08846-9139516

zimmertheater-uffing@web.de

 

www.zimmertheater-uffing.de

 

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WICHTIGES ZUM THEMA DATENSCHUTZ NACH DER DATENSCHUTZ-GRUNDVERORDNUNG

 

Die Sicherheit Ihrer Daten hat bei uns oberste Priorität!

 

Persönliche Daten werden von uns lediglich dann verarbeitet, wenn Sie sich mit einer konkreten Reservierungs- oder Buchungsanfrage für eine Veranstaltung oder ein anderweitiges künstlerisches Angebot an uns wenden.

Zudem erhalten Sie, wenn Sie uns durch eine "Gefällt mir"-Markierung auf Facebook freiwillig Ihre Einwilligung dazu erteilen, Veranstaltungseinladungen und Informationen im Rahmen des Newsfeeds unserer Facebook-Seite - eine anderweitige Nutzung Ihrer über Facebook übermittelten Daten erfolgt allerdings nicht, Sie erhalten von uns also keine zusätzlichen E-Mails oder persönlichen Nachrichten, wenn Sie dies nicht ausdrücklich wünschen und deshalb direkt mit uns in Kontakt treten.

 

Für die Nutzung Ihrer Daten, insbesondere Name, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail bedarf es also immer Ihrer ausdrücklichen Einwilligung. 

 

Die uns von Ihnen übermittelten Kontaktdaten speichern wir nur so lange, bis die von Ihnen gebuchte oder angefragte Veranstaltung bzw. Auftrag abgeschlossen ist. Ist dieser Zweck für die Datenverarbeitung weggefallen, werden Ihre Daten sofort gelöscht und von uns nicht weiterverarbeitet, selbstverständlich auch nicht an Dritte weitergegeben. Das Gleiche gilt, wenn Sie uns auf Facebook nicht mehr weiter folgen möchten.

 

Gemäß §34 BDSG sind Sie jederzeit berechtigt, gegenüber RED DOOR PROJECTS um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen.

Gemäß §35 BDSG können Sie uns gegenüber jederzeit die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen. Sie können darüber hinaus jederzeit ohne Angabe von Gründen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen und die erteilte Einwilligungserklärung mit Wirkung für die Zukunft abändern oder gänzlich widerrufen. Sie können den Widerruf entweder postalisch oder per E-Mail an den Vertragspartner übermitteln. Es entstehen Ihnen dabei keine anderen Kosten als die Portokosten bzw. die Übermittlungskosten nach den bestehenden Basistarifen. 

 

 

 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

  

1. ANMELDUNG UND VERTRAGSSCHLUSS

Mit seiner schriftlichen oder mündlichen Anmeldung bietet die Vertragspartnerin / der Vertragspartner, im Folgenden Kunde genannt, den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Diese Anmeldung gilt bei  Gruppenprogrammen für die gesamte Gruppe und die aus der Buchung entstehenden Forderungen. Mit der Anmeldung erkennt der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
Die Buchung wird verbindlich, sobald die bestellte Leistung von RED DOOR PROJECTS, im Folgenden auch Veranstalter genannt, schriftlich, per E-Mail oder mündlich bestätigt wird.


2. ZAHLUNG

Aufgrund der begrenzten Sitzplatz- bzw. Teilnehmerzahl ist eine Vorabreservierung per E-Mail oder Telefon unbedingt erforderlich. Für diese Reservierung entstehen keine zusätzlichen Gebühren. Die eigentliche Bezahlung der Leistung erfolgt im Falle von Theateraufführungen und Schauspielführungen vor Beginn der Veranstaltung bei der Begleitperson bzw. an der Theaterkasse in bar ohne jeden Abzug. Im Falle von Unternehmenstheater und Workshop bzw. der Vorabbuchung (z.B. durch eine Gruppe) ist auch eine Begleichung per Rechnung und Überweisung möglich.   

 

3. LEISTUNGEN UND LEISTUNGSÄNDERUNGEN

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Veranstalters. Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter. 
Der Wegfall einzelner Leistungsteile berechtigt nicht zum Einbehalt der Vertragssumme oder zum Teilabzug, sofern es sich um Gründe handelt, die nicht vom Veranstalter zu vertreten sind. Sind der Wegfall einzelner Leistungen durch den Veranstalter zu vertreten, so hat er das Recht, diese Leistungen durch gleichwertige andere Leistungen zu ersetzen. Der Veranstalter ist verpflichtet, den Kunden hiervon in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird der Veranstalter dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
 

4. RÜCKTRITT DURCH DEN KUNDEN (STORNO)

Der Kunde kann jederzeit vor Beginn der gebuchten Veranstaltung (Gruppenangebote und interne Vorstellungen; nicht bei öffentlichen Führungsterminen) zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen und vom Veranstalter bestätigt werden. Bei Stornierung von per Reservierung hinterlegten Eintrittskarten genügt eine telefonische Rückmeldung des Kunden; diese sollte jedoch spätestens 24 Stunden vor der Veranstaltung erfolgen. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder nimmt er einen vereinbarten Termin nicht wahr, ohne vorher vom Vertrag zurückzutreten, kann der Veranstalter eine angemessene Entschädigung verlangen. Der Veranstalter kann den Schaden konkret berechnen oder nach seiner Wahl einen pauschalierten Ersatzanspruch geltend machen. Dieser beträgt unter 24 Stunden (1 Tag) vor Veranstaltungsbeginn und bei Nichterscheinen des Kunden 100 % des Veranstaltungspreises
 

5. RÜCKTRITT UND KÜNDIGUNG DURCH RED DOOR PROJECTS

Der Veranstalter kann in folgenden Fällen vom Vertrag zurücktreten:

- bei Einwirkung höherer Gewalt 

- bei widrigen Wetterbedingungen, die eine reibungslose Durchführung der Veranstaltung gefährden
- bei plötzlicher Krankheit eines Schauspielers / Mitwirkenden
- wenn der Kunde oder die Teilnehmer/innen einer Gruppe des Kunden die Durchführung der Veranstaltung, ungeachtet einer Abmahnung, nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
- wenn der Kunde die vereinbarten Vertragsbedingungen nicht einhält.

Bei öffentlichen Aufführungs- bzw. Führungsterminen, die keine Gruppenbuchung erforderlich machen, kann eine Führung unter den genannten Bedingungen ebenfalls abgesagt werden; zudem behält sich RED DOOR PROJECTS das Recht vor, bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl eine Vorstellung bzw. einen öffentlichen Führungstermin abzusagen.

  

6. HAFTUNG

RED DOOR PROJECTS haftet als Veranstalter für die gewissenhafte Vorbereitung der Veranstaltungen, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung.
RED DOOR PROJECTS haftet nicht für Leistungen, die als Fremdleistungen anderer Leistungsanbieter vermittelt werden (z.B. Rundgänge anderer Anbieter, Theater-, Museums- oder Ausstellungsbesuche, Bahn-, Bus- oder Taxifahrten usw.) und andere die in der Veranstaltungsbeschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
Außerdem wird keine Haftung bei Unfällen und (Personen-)Schäden übernommen. Die Teilnahme an einer Vorstellung im Zimmertheater bzw. an den Schauspielführungen erfolgt auf eigenes Risiko und eigene Gefahr.


7. MITWIRKUNGSPFLICHT

Der Kunde oder die Teilnehmer/innen einer Gruppe des Kunden sind verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Kunde oder die Teilnehmer/innen einer Gruppe des Kunden sind insbesondere verpflichtet, Beanstandungen unverzüglich an RED DOOR PROJECTS mitzuteilen. 

  

8. UNWIRKSAMKEIT EINZELNER BESTIMMUNGEN

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftbedingungen oder des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.